Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB und Verbraucherinformationen
§ 1 Angebot – Vertragsschluss, Rahmen- und Abrufaufträge
1.    Unsere AGB gelten für Lieferungen und Leistungen durch unser Unternehmen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2.    Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen.
3.    Bei der Bestellung über unseren Onlineshop erhalten Sie zunächst eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande. Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt vier Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf ‘kostenpflichtig bestellen’ an uns absenden.

Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
4.    Die AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, erkennt er mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme einer Leistung an, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten sollen. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart. Ein Schweigen des Lieferanten auf anderslautende Bestimmungen des Bestellers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den AGB des Lieferanten gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den AGB des Lieferanten.

Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung des Lieferanten oder Ausführung der Bestellung rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
5.    Abweichend von Ziffer 3 sind auch formlos getroffene Vereinbarungen wirksam, wenn sie Individualvereinbarungen gemäß § 305b BGB sind.

6.   Rahmen- und Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen-/Abrufauftrag zugrunde liegenden Gesamtmenge. Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen-/ Abrufauftrages innerhalb von 12 Monaten seit Auftragserteilung abzurufen. Werden vom Kunden Abruftermine nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufs die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden bleiben unberührt. Bei Überschreitung des Rahmen-/ Abrufauftrages von über sechs Wochen sind wir berechtigt, dem Kunden einen Lager/ Verwaltungszuschlag pro angefangenen Monat in Höhe von bis zu 85,00 Euro in Rechnung zu stellen. Bei einem Bestellwert von weniger als 500,00 Euro sind wir berechtigt, dem Kunden einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von bis zu 80,00 Euro in Rechnung zu stellen.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1.    Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, ab Werk.
2.    Die Zahlung bei Rechtsgeschäften über unseren Online-Shop kann durch Pay Pal-Überweisung, Kreditkarten, Giropay oder durch Vorkasse erfolgen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.
3.    Für Unternehmer gilt: Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften des § 366, Abs. 2 BGB, es sei denn der Käufer erklärt, die Tilgung ausdrücklich auf eine Hauptschuld.
4.    Für Verbraucher gilt: Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in Euro, frachtfrei und versichert, die in den jeweiligen Auftragsbestätigungen ausgewiesen werden.

Für Bestellungen mit Lieferungen innerhalb Deutschland berechnen wir eine feste Versandkostenpauschale von 8,95 Euro / Koffer.

s. untenstehende Tabelle

Bei gleichzeitiger Bestellung von Artikeln mit Paket- und Speditionslieferung berechnen wir pro Lieferanschrift nur die höheren Versandkosten.
5.    Für Unternehmer gilt: Die jeweiligen Versand-/ Lieferkosten trägt der Besteller
Diese werden ihm auf Anfrage vorab mitgeteilt.
6.    Die Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
7.    Für Unternehmer gilt: Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Dies auch für ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.

§ 3 Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher gilt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Diamond Cases
Mario Schmitt
Fasaneriestraße 37
36124 Eichenzell

Telefon: +49 (0) 6659 186 4872
Mobil: +49 (0) 157 788 257 62
Fax: +49
E-Mail: info@diamond-cases.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Diamond Cases, Fasaneriestraße 37, 36124 Eichenzell zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und es erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 5 Leistungszeit / Rücktritt
1.    Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.    Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
3.    Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
4.    Liegen Umstände höherer Gewalt außerhalb unserer Kontrolle, welche die Erfüllung zeitweise unmöglich machen oder anderweitig behindern, wie Streik, Aussperrung, Mobilisierung, Krieg, kriegsähnliche Umstände, nicht richtige bzw. rechtzeitige Selbstbelieferung trotz Abschluss eines Deckungsgeschäfts oder der Eintritt unvorhersehbarer und vom Lieferanten zumindest nicht zu vertretender Hindernisse, so wird die Frist angemessen verlängert. Der Auftragnehmer hat die Verzögerung unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Besteller gegenüber anzuzeigen und, soweit möglich, die Länge der Verzögerungen mitzuteilen.
Führen solche Ereignisse dazu, dass die Vertragserfüllung für den Auftragnehmer unzumutbar wird, so ist er zum Vertragsrücktritt ganz oder teilweise befugt. Das Recht zur Verschiebung der Lieferung oder zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die vorstehend aufgelisteten Umstände bei uns oder einem unserer Lieferanten auftreten.
5.    Ist der Auftragnehmer Unternehmer, ist der Lieferant berechtigt produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegenüber der zugrunde liegenden Bestellung vorzunehmen. Abgerechnet wird ausschließlich die gelieferte Menge.
6.    Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i. H. v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Lieferanten, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Besteller einzulösenden Schecks oder Wechsels. Ferner sind wir im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstlieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.    Ansonsten ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Besteller über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

1.    Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
2.    Für Verbraucher gilt: Bei allen von uns verkauften Produkten stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
3.    Für Unternehmer gilt:
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Lieferanten binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung schriftlich gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
b) Die Verjährungsfrist für Kaufverträge beträgt ein Jahr, bei Werkverträgen zwei Jahre ab Kenntniserlangung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung / Bereitstellung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (Kardinalpflichten), kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird. Der Lieferant haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden, sofern diese nicht vorhersehbar waren.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers beruhen, und eine Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
d) Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.
4.    Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt jeweils ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.    Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften/hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2.    Für Unternehmer gilt: Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für den Lieferanten, ohne ihn zu verpflichten; die neuen Sachen werden Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Sollte das Eigentum des Auftragnehmers trotzdem untergehen und der Auftraggeber (Mit-) Eigentümer werden, so überträgt er schon jetzt auf den Auftragnehmer sein Eigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als Sicherheit. Der Auftraggeber hat in allen genannten Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für diesen unentgeltlich zu verwahren.
Die Veräußerungsermächtigung des Auftraggebers erlischt automatisch mit einem bei ihm durchgeführten fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuch, bei Protest eines vom Besteller einzulösenden Schecks oder Wechsels sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers. Im Übrigen sind andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig und führen zu einem Veräußerungsverbot.
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt an den Auftragnehmer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in verarbeitetem und unverarbeitetem Zustand entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Im Falle der Veräußerung von verarbeiteter, verbundener, vermischter oder vermengter Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant den erstrangigen Teilbetrag, der dem prozentualen Anteil des Rechnungswertes seiner gelieferten Ware zzgl. eines Sicherheitsaufschlags von 5 % entspricht.
Der Auftraggeber ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Der Auftragnehmer wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – vereinbarungsgemäß nachkommt. Tritt der Auftraggeber seine Anschlussforderung an ein Factoring-Institut im Rahmen eines sogenannten echten Factoring unter Übernahme des Delkredererisikos ab, tritt der Auftraggeber seiner Ansprüche gegen das Factoring-Institut auf Auszahlung des Factoring-Erlöses an den Auftragnehmer ab und verpflichtet sich, dem Factoring-Institut unverzüglich nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmer diese Abtretung anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungen usw., auszuhändigen und dem Auftragnehmer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
3.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Eine sodann vorzunehmende Verarbeitung, Einbau, Verbindung oder Umbildung (§§ 946, 947,950 BGB) der noch im Eigentum des Auftragnehmer stehenden Ware ist dem Auftraggeber nur noch mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten gestattet.

§ 8 Datenschutz
1.    Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ohne gesonderte Mitteilung zu speichern und zu verwenden.
2.    Nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten aus “allgemein zugänglichen Quellen”, insbesondere auch aus Listen, die nur den Namen, Titel, Berufsbezeichnung und Adresse enthalten, zu eigenen Zwecken erhoben werden. Nur eine Weitergabe dieser Daten begründet eine Anzeigepflicht.
Der Betroffene hat gemäß § 28 Abs. 3 BDSG das Recht, die Speicherung seiner Daten zu untersagen. Der Benachrichtigungspflicht, den Betroffenen über die Erhebung und Weiterverarbeitung seiner Daten zu unterrichten, entfällt nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 Nr. 6 BDSG bei Nutzung “allgemein zugänglicher Quellen”.
3.    Bei einer Bestellung über unseren Online-Shop speichern wir Ihre Bestell- und Adressdaten zur Nutzung im Rahmen der Auftragsabwicklung, für eventuelle Gewährleistungsfälle gemäß dem Inhalt unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
1.    Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz (Eichenzell). Der Gerichtsstand für alle Klagen aus demselben Rechtsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens, soweit der Vertragspartner ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristische Person ist und kein ausschließlicher Gerichtstand berührt ist.
2.    Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Un-Kaufrecht findet keine Anwendung, die Vertragssprache ist deutsch.

Stand: August 2015